Informationen zu geänderten Zugangsregelungen ab dem 17.5.2021
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,
hiermit informiere ich darüber, dass entsprechend der kürzlich in Kraft getretenen Regelung der Sächsischen Staatsregierung die Möglichkeit der qualifzierten Selbstauskunft über die Durchführung eines Covid19-Tests zu Hause entfällt. Der Test muss somit in der Schule unter Aufsicht erfolgen. Ausgenommen von der Testpflicht sind prinzipiell nun alle vollständig geimpften Personen, wobei die letzte Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen muss, sowie vollständig genesene Personen mit einem entsprechendem Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mind. 28 Tage aber nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Generell gilt weiterhin für alle (!) das Zutrittsverbot, sobald Symptome auftreten.
Mit freundlichen Grüßen,
Kristian Raum
Schulleiter