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Internatordnung

Auf den folgenden Seiten können Sie die, von uns aus gesehen, wichtigsten Punkte der Internatsordnung des binationelan bilingualen Internats in Pirna lesen. Die Regelungen gelten nur für die Schüler, die im Internat wohnen.

Auszug aus der Internatsordnung

§ 4

6:00-6:30 Wecken
6:30-7:00 Frühstück in der Mensa
7:30-11:45 Unterricht
11:45 – 12:25 Mittagessen
12:25-14:00 Unterricht
bis 16:30 Freizeit + AGs
16:30 – 18:30 Studierzeit
18:00 – 18:45 Abendessen (Zeit richtet sich nach Klassenstufen)
bis 21:00 Freizeit
ab 21:00 - Nachtruhe (altersgemäß)

§ 5

  • Alle Schüler sind verpflichtet Ordnung zu halten. Dazu zählt auch, bestimmte Dienste zu übernehmen (z. B. Küchendienst).

§ 6

  • Im Falle einer Krankheit hat der Schüler die Pflicht, diese den Mentoren zu melden. Der Mentor entscheidet darüber, ob der Schüler nach Hause fährt.

§ 11

  • Für Jungs ist der Eintritt in die Zimmer der Mädchen verboten. Dasselbe gilt auch umgekehrt.

§ 12

  • Jeder Diebstahl hat in der Regel die sofortige Entlassung aus dem Internat und der Schule zur Folge.

§ 13

  • Elektrische Geräte dürfen nur mit Genehmigung der Internatsleitung mitgebracht oder in Betrieb gesetzt werden.

§ 14

  • Im Internat ist es erlaubt ein Fahrrad mitzubringen, welches im Fahrradraum untergestellt werden muss. Das Internat übernimmt keine Verantwortung für die Fahrräder.

§ 15

  • Waffen und explosive Stoffe sind im Internat verboten.

§ 16

  • Der Besitz und Konsum von Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Stoffen sind strengstens untersagt.
  • Im Internat ist das Rauchen von E-Shishas und E-Zigaretten verboten.

§ 17

  • Im Internat ist die Haltung von Tieren verboten.

 § 24

  • Im Internat können die Gemeinschaftsräume wie Computerraum, Fitnessraum, Fernsehraum, Klaviersaal und Klubraum genutzt werden.

§ 25

  • Beim Verlassen des Internates sind die Schüler verpflichtet, sich in eine Liste im Foyer einzutragen. Auch die Ankunft im Internat muss eingetragen werden.

§ 26

  • Die Heimatfahrt der Schüler erfolgt spätestens 16:30 Uhr
  • Am Sonntag müssen die Schüler bis spätestens 21:00 Uhr anreisen.

§ 30

  • Wenn die Schüler wiederholt gegen die Internatsordnung verstoßen, können folgende Ordnungsmaßnahmen getroffen werden:
    • Internatsverweis
    • Androhung des Ausschlusses aus dem Internat
    • Entlassung aus der Schule und aus dem Internat