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Schulordnung

Hier sind einige Punkte der Schulordnung. Es handelt sich um unsere persönliche Auswahl von Regeln, die wir wichtig finden.

Hausordnung des Gymnasiums

  • Für Film-, Foto- und Tonaufnahmen ist eine entsprechende Einverständniserklärung einzuholen.
     
  • Wertgegenstände werden bei Verlust nicht ersetzt.
     
  • Aushänge und Bekanntmachungen dürfen nur nach Genehmigung und nur an den dafür vorgesehenen Flächen angebracht werden.
     
  • Die Schüler betreten das Schulgebäude in der Regel ab 7:15 Uhr, durch den Haupteingang oder die mittlere Tür vom Hof aus.
     
  • Der Aufenthalt auf den Gängen ist während des Unterrichts untersagt.
     
  • Die Eingangstüren sind während der Unterrichtszeit geschlossen, Besucher melden sich über die Klingelanlage am Haupteingang an.
     
  • Die Schüler haben die Möglichkeit während der großen Pausen den Hof aufzusuchen.
     
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler der Sekundarstufe I während der Unterrichts- und Pausenzeiten (außer zu planmäßigen Standortwechseln) nicht erlaubt.
     
  • Fachräume dürfen von Schülern nur unter Aufsicht oder mit Erlaubnis der Fachlehrer betreten werden.
     
  • Der Gebrauch von Mobiltelefonen im Unterricht ist untersagt.
     
  • Jegliche sonder- und außerunterrichtliche Veranstaltungen von Schülern müssen spätestens eine Woche vor dem Termin angemeldet, genehmigt und beaufsichtigt werden.                                         
  • Beschädigungen und Verunreinigungen aller Schulanlagen und des Internats sind zu vermeiden.
     
  • Bei wiederholten, vorsätzlichen Verstößen gegen die Hausordnung können die jeweiligen Schüler zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden. Die Eltern werden darüber in Kenntnis gesetzt.